Statuten

 

MEERWASSERVEREIN – DREILÄNDERECK

 

§ 1) Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

1.1 Der Verein führt den Namen „MEERWASSERVEREIN – DREILÄNDERECK“ (Abk.: MVD).

1.2 Sein Sitz ist in 6845 Hohenems und erstreckt seine Tätigkeit auf die gesamte Welt.

 

§ 2) Zweck des Vereins

2.1 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne  des § 35 Bundesabgabenordnung.

2.2 Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn ausgerichtet.

2.3 Der Verein koordiniert die Interessen der Mitglieder, tritt für die Förderung des Tier- und Naturschutzgedankens, den Schutz von Gewässern und für die Belange des Umweltschutzes ein und wirbt für die Aquarien-, als kulturell wertvolle Freizeitbeschäftigung in der Öffentlichkeit. Ein besonderes Anliegen ist der Erhalt und die Nachzucht von Tierarten in dem in Abs. 2.3 genannten Bereich.

2.4 Der Verein ist unpolitisch.

2.5 Der  gemeinnützige Zweck des Vereins ist darauf gerichtet, alle daran Interessierten auf dem Gebiet der Vivaristik und Ökologie, fachlich und organisatorisch, im Sinne der Jugend- und Erwachsenenbildung zu fördern.

 

§ 3) Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes

3.1Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 3.2 und 3.3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.

3.2Als ideelle Mittel dienen: Organisation und Durchführung von Vorträgen, Tagungen, Seminaren und Kursen, allgemeine Weiterbildungsveranstaltungen, Studienreisen, Ausstellungen und Führungen.

3.3Die finanziellen Mittel werden durch Mitgliedsbeiträge, Erträge aus Veranstaltungen, Werbeprodukten, Spenden, Vermächtnissen und sonstige Zuwendungen aufgebracht.

3.4 Alle  Einnahmen werden ausschließlich zur Förderung des Vereinszweckes verwendet.

 

§ 4) Arten der Mitgliedschaft

4.1 ordentliche Mitglieder:

4.1.1 Ordentliche Mitglieder sind solche, die sich an der Vereinsarbeit beteiligen.

4.2 außerordentliche Mitglieder:

4.2.1 Außerordentliche Mitglieder können alle physischen und juristischen Personen werden, sofern sie in finanzieller oder ideeller Weise die Bestrebungen des Vereins unterstützen; z.B. Organisationen, Firmen und Vereine.

4.3 Ehrenmitglieder:

4.3.1 Ehrenmitglieder können nur physische Personen werden, die sich um die Interessen des Vereins, besondere Verdienste erworben haben.

4.3.2 Die Ehrenmitgliedschaft wird durch die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands verliehen oder wieder entzogen.

4.3.3 Ehrenmitglieder sind vom Beitrag befreit.

4.3.4 Sie haben  alle Rechte und Pflichten der ordentlichen Mitglieder.

4.4  Ehrenobmann:

4.4.1 Für einen Ehrenobmann gelten die selben Richtlinien wie unter Abs. 4.3

4.4.2 Zusätzlich gilt: Ein Ehrenobmann kann nur an ein ordentliches Vereinsmitglied verliehen werden.

4.4.3 Der Ehrenobmann hat Sitz und beratende Funktion im Vorstand.

 

§ 5) Erwerb der Mitgliedschaft:

5.1 Ordentliche und außerordentliche Mitglieder müssen um die Aufnahme schriftlich beim Vorstand ansuchen.

5.2 Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.

5.3 Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

5.4 Eine Mitgliedschaft kann nur für Einzelpersonen beim Vorstand beantragt werden.

 

§ 6) Beendigung der Mitgliedschaft:

6.1 Kündigung:

6.1.1 Mitglieder können ohne Angabe von Gründen schriftlich ihre Mitgliedschaft aufkündigen.

6.1.2 Dem Verein gegenüber bestehende Verpflichtungen bleiben hievon unberührt.

6.1.3 Das ausgetretene Mitglied verliert mit dem Austritt sämtliche Rechte  gegenüber dem Verein.

 

6.2 Ausschluss:

6.2.1 Der Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied nach einmaliger Zahlungserinnerung mit der Beitragszahlung zwei Monate im Rückstand ist.

6.2.2 Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Hierbei ist eine Stimmenthaltung unzulässig.

 

§ 7) Mitgliedsbeitrag:

7.1 Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen.

7.2 Der Betrag ist jährlich bis zum 28. Februar des laufenden Geschäftsjahres an die Vereinskassa zu entrichten.

7.3  Ehrenmitglieder zahlen keinen Beitrag, ebenso Schüler und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr.

7.3.1 Schüler ab dem 16. Lebensjahr müssen eine Bestätigung der Schule oder Universität, bzw. einen glaubhaften Nachweis erbringen um von einem reduzierten Beitrag (50 % vom ordentlichen Beitrag) befreit zu werden.

 

§ 8) Rechte und Pflichten der Mitglieder:

8.1Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und dessen Einrichtungen zu benützen.

8.2 Das  Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, sowie das aktive und passive Wahlrecht, steht nur den ordentlichen Mitgliedern zu.

8.3Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Mitgliedsbeiträge verpflichtet.

 

§ 9) Organe des Vereins

9.1Die Mitgliederversammlung

9.2 Der Vorstand

9.3Die Rechnungsprüfer

9.4Das Schiedsgericht

 

§ 10) Die Mitgliederversammlung:

10.1 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet längstens alle 3 Jahre statt.

10.2 Die Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung und die Bekanntgabe der Tagesordnung haben mindestens einen Monat vor dem Zeitpunkt der Mitgliederversammlung zu erfolgen.

10.3 Anträge von Mitgliedern müssen mindestens 14 Tage vor diesem Termin schriftlich beim Vorstand eingebracht werden.

10.4 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung hat stattzufinden, wenn mindestens 1/10 der Mitglieder oder die Rechnungsprüfer oder der Vorstand diese beantragen.

10.5 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung hat auf die Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung keinen Einfluss.

10.6 In der außerordentlichen und ordentlichen Mitgliederversammlung entscheidet bei Abstimmung die  einfache Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.

10.7 Der Vorsitzende ist vor Beginn der Versammlung durch den Vorstand zu bestimmen.

10.8 Zur Abstimmung können nur Punkte der Tagesordnung gebracht werden.

10.9 Die Mitgliederversammlung ist ab Erscheinen von min. 1/10 der Mitglieder beschlussfähig.

 

§ 11) Aufgabenkreis der Mitgliederversammlung:

11.1Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses.

11.2Bestellung und Enthebung der Mitglieder des Vorstandes und der Rechnungsprüfer.

11.3Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge.

11.4Verleihung und Aberkennung der Ehrenmit.liedschaft.

11.5Entscheidung über Berufungen gegen Ausschlüsse von der Mitgliedschaft.

11.6Beschlussfassung über Statutenänderungen.

11.7 Die freiwillige Auflösung des Verbandes.

 

§ 12) Der Vorstand

12.1 Der Vorstand ist das Leitungsorgan des Vereines und wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von max. 3 Jahren gewählt (Wiederwahl ist möglich).

12.2 Er besteht aus mindestens 3 und maximal 12 ordentlichen Mitgliedern.

12.3 Dies sind mindestens 3 Hauptamtliche (mindestens immer 1 Obmann, 1 Schriftführer,1 Kassier).

12.4 Stimme und Sitz im Vorstand sind für alle Vorstandsmitglieder gleich.

12.5 Bei Bestellung mehrerer Obmänner haben alle gleiche Rechte und Pflichten lt. §14.

12.6 Darüber hinaus kann die Bestellung von Experten (Beiräten) in den Vorstand erfolgen, die mit besonderen Aufgaben betraut werden können. Diese stehen dem Vorstand insbesondere in fachlichen Angelegenheiten zur Seite.

 

§ 13) Aufgaben des Vorstandes:

13.1 Der Vorstand tritt mindestens viermal jährlich zusammen.

13.2 Alle Vorstandsmitglieder sind dazu schriftlich oder mündlich einzuladen.

13.3 Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens 4 Mitgliedern beschlussfähig.

13.4 Die Beschlüsse erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.

13.5 Der Vorsitzende ist vor Beginn der Versammlung durch den anwesenden Vorstand zu bestimmen.

13.6Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern.

13.7Aufnahme und Kündigung von Angestellten.

13.8 Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

13.9 Führung der laufenden Geschäfte.

13.10Vorbereitung, Einberufung und Durchführung der Mitgliederversammlung.

13.11Im Falle der zeitweiligen Verhinderung oder des dauernden Ausscheidens eines der gewählten Funktionäre ist der Vorstand berechtigt, einen Vertreter zu kooptieren.

13.12 Der Vorstand kann vom Schriftführer über Weisung der in §12 Abs. 3 angeführten Personen schriftlich oder mündlich einberufen werden.

 

§ 14). Der Obmann:

14.1 Der Obmann vertritt den Verein nach außen, gegenüber den Behörden und dritten Personen.

14.2 Ausfertigungen und Bekanntmachungen müssen vom einem Obmann, gemeinsam mit dem Schriftführer, in Finanzangelegenheiten gemeinsam mit dem Kassier gezeichnet werden.

 

§ 15) Der Schriftführer:

15.1 Der Schriftführer erledigt auf Weisung des Vorstandes die laufenden Geschäfte.

15.2 Weiters  unterstützt er den Obmann bei der Pflege der in- und ausländischen Kontakte und bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.

15.3 Er nimmt an allen Sitzungen des Vorstandes und der Mitgliederversammlung teil.

15.4 Ihm obliegt die Führung der Protokolle bei den Versammlungen und Sitzungen.

 

§ 16) Der Kassier

16.1 Der Kassier ist für die korrekte Finanzgebarung und Buchführung des Vereins verantwortlich.

16.2 Insbesondere hat er darauf zu achten, dass  bei Ausgaben des Vereins alle erforderlichen Belege korrekt beigebracht sind und durch entweder einen Obmann oder den Schriftführer gezeichnet oder nachweislich genehmigt sind (Prinzip der doppelten Kontrolle).

16.3 Ein jährlicher Rechenschaftsbericht ist allen Mitgliedern des Vorstandes vorzulegen.

 

§ 17) Die Rechnungsprüfer:

17.1 Die Rechnungsprüfer werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von max. 3 Jahren gewählt und dürfen kein Mitglied des Vorstandes sein.

17.2 Eine Wiederwahl ist möglich, jedoch sollte mindestens 1 Jahr ausgesetzt werden.

17.3 Es sind mindestens 2 Rechnungsprüfer zu bestellen.

17.4 Alle Prüfungen und Unterfertigungen müssen durch die Rechnungsprüfer gemeinsam durchgeführt werden. Es obliegt ihnen die laufende Geschäftskontrolle und die Überprüfung des Rechnungsabschlusses.

17.5 Sie haben über das Ergebnis der Mitgliederversammlung zu berichten.

17.6 Die Rechnungsprüfer haben mindestens einmal jährlich die Kassengebarung des Vereins zu prüfen und das Ergebnis in ein Kontrollbuch einzutragen, welches vom Kassier mitunterzeichnet wird.

17.7 Sie haben ihre Unterschrift am Tage der Prüfung in das Kassabuch zu setzen.

17.8 An Stelle der Rechnungsprüfer können auch Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer / Wirtschaftstreuhänder) bestellt werden.

 

§ 18) Das Schiedsgericht:

18.1 Es entscheidet in allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten.

18.2 Es setzt sich aus 5 ordentlichen Mitgliedern zusammen.

18.3 Es wird derart gebildet, dass jeder Streitteil innerhalb von 14 Tagen dem Vorstand 2 Schiedsrichter namhaft machen muss.

18.4 Diese wählen mit Stimmenmehrheit einen Vorsitzenden.

18.5 Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidungen bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit.

18.6 Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen.

18.7 Seine Entscheidungen sind endgültig.

 

§ 19) Das Geschäftsjahr:

19.1 Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

 

§ 20) Auflösung des Vereins:

20.1 Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung und nur mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.

20.2 Diese Mitgliederversammlung hat auch – sofern Vereinsvermögen vorhanden ist – über die Liquidation zu beschließen.

20.3 Sie hat einen Liquidator zu berufen und Beschluss darüber zu fassen, wem dieser, das nach Abdeckung der Passiva verbleibende Vereinsvermögen zu  übertragen hat.

20.4 Dieses Vermögen soll nach Möglichkeit einer Organisation zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgt. In jedem Fall ist sicher zu stellen, dass das übertragene Vereinsvermögen ausschließlich und zur Gänze für gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 34 ff Bundesabgabenordnung verwendet wird.

20.5 Der letzte Vorstand hat die freiwillige Auflösung binnen vier Wochen nach Beschlussfassung der zuständigen Sicherheitsdirektion schriftlich anzuzeigen.

Vereinsabend 11.05.2017Besucher Vortrag 09.03.2017Vereinsabend 09.03.2017

Wir werden präsentiert von:

 

 

Bericht Archive

Neueste Beiträge